Apple sorgt für Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1
Geschrieben von Steffen in iPad, Konkurrenz
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Am gestrigen Donnerstag, den 25, August 2011 konnte Apple in Deutschland gegen Samsung vor dem Landgericht Düsseldorf einen Sieg in Sachen Patentstreitigkeiten erreichen. Denn der iPad-Hersteller konnte erwirken, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1 hierzulande weiterhin nicht verkauft werden darf. Die Richter des Landgerichts Düsseldorf haben nämlich vorerst die einstweilige Verfügung gegen Samsung bestätigt. Schon zuvor war es dem iPad-Produzenten gelungen, diese Verfügung zu erwirken, die nun nach einer mündlichen Verhandlung in der Hauptstadt Nordrhein-Westfalens vorerst bestehen bleibt.
Nach Auffassung des Gerichts gibt es klare Hinweise, dass die Markenrechte des iPad-Herstellers in der Tat mit dem Samsung Galaxy Tab 10.1 verletzt worden sind. Selbst wenn Unterschiede in der Detail-Gestaltung erkennbar seien, stimme der Gesamteindruck doch überein, begründeten die Richter. Bislang noch unklar ist jedoch, ob diese einstweilige Verfügung nur für Deutschland gilt, oder aber sogar für ganz Europa. Ursprünglich gab es nämlich eine Verfügung für ganz Europa, die das Gericht dann auf Deutschland begrenzt hatte aufgrund einer ungeklärten Zuständigkeitsfrage. Zwei Tage zuvor kam es auch in den Niederlanden zu einer ähnlichen Entscheidung, dort dürfen einige Smartphones von Samsung nicht verkauft werden. Apple wirft bei dem Verfahren in Düsseldorf Samsung einmal mehr vor, dass das Galaxy Tab 10.1 eine 1:1 Kopie des iPad 2 ist.
Die Entscheidung nun wurde aber nur vorläufig getroffen. Ein endgültiges Ergebnis will das Landgericht Düsseldorf erst am 9. September verkünden. Dies ist für Samsung äußerst ungünstig, sollte das Samsung Galaxy Tab 10.1 doch ab dem 7. September auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin vermarktet werden. Es darf jedoch angenommen werden, dass der Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung um die mögliche iPad-Kopie noch in weitere Instanzen gehen und mehrere Jahre dauern wird.
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